Wie gefährlich sind Drohnen?

veröffentlicht am 10. Mai 2017 in Drohnen-News von

Drohnen als Gefahr am Himmel – realistisches Szenario oder Panikmache?

Seit dem 07.04.2017 gilt die neue Drohnenverordnung. Die neuen Regelungen zur Kennzeichnungspflicht und zum Kenntnisnachweis gelten ab 01.10.2017. Im Rahmen der Gesetzgebungsdebatte wurde viel über das Thema „Sicherheit beim Drohnenflug“ diskutiert. Dabei stehen sich zwei Lager gegenüber, die mit vollkommen unterschiedlichen Zahlen argumentieren und deren Meinungen so gar nicht miteinander in Einklang zu bringen sind.

 

Die einen halten Drohnen für eine echte Gefahr, sei es weil sie von Kriminellen genutzt werden können, oder weil ein Drohnenunfall verheerende Auswirkungen auf Unbeteiligte zur Folge haben kann. Andere sagen, dass selbst bei einem Unfall mit einer Drohne kaum eine echte Gefahr droht. Doch, was entspricht nun wirklich der Wahrheit und kann man als Hobbypilot überhaupt noch ruhigen Gewissens seine Drohne in den Himmel aufsteigen lassen?

 

Was für Gefahren sollen das konkret sein, die von Drohnen ausgehen?

Die Deutsche Flugsicherung berichtet laut der FAZ, dass im Zeitraum zwischen Januar und Oktober 2016 insgesamt 61 Zwischenfälle im deutschen Luftraum gemeldet wurden, bei denen Drohnen aufsteigende oder landende Flugzeuge behindert haben sollen. Daneben kommt es immer häufiger vor, dass Drohnen mit Kameras in Wohngebieten von Anwohnern als Belästigung empfunden werden. Erst kürzlich ging bei der Münchner Polizei eine Anzeige ein, weil eine 25jährige Frau auf ihrer Dachterrasse beim Sonnen von einer Drohne gefilmt wurde.

 

Solche Anzeigen häufen sich – sind Drohnen doch eine einfache Möglichkeit, jemanden auszuspähen oder zu beobachten, ohne sich selbst in die Nähe der betreffenden Person zu begeben. Parallel warnt das BKA vor einer möglichen Gefahr durch Terrorristen, die Drohnen verwenden könnten, um damit Anschläge auf Flughäfen, Kraftwerke oder Großveranstaltungen durchzuführen.

 

Auch die DEKRA, eine anerkannte Sachverständigenorganisation, hat Tests durchgeführt bei denen Drohnen mit Dummies kollidierten, die auf eine erhöhte Gefährdung von Leib und Leben im Fall eines Unfalls mit einer Drohne hinweisen. Liest man in diesen Tagen in den verschiedensten Zeitungen und Wochenblättern des Landes etwas über Drohnen, sind es oft derartige Nachrichten, die einem entgegenspringen. Doch was ist wirklich dran an diesen Informationen und unterstreichen sie tatsächlich eine erhöhte Gefahr durch die zunehmende Zahl an Drohnen am Himmel?

 

Was ist dran an der Drohne als Gefahrenquelle?

Glaubt man dem kürzlich veröffentlichten Forschungsbericht der Alliance for System Safety of UAS through Research Excellence (ASSURE) – nicht viel. Die Studie, die nicht zufällig von Vertretern des Drohnenriesen DJI sehr begrüßt und deren Ergebnisse von verschiedenen Drohnenherstellern weiter verbreitet und als Argumentationsgrundlage herangezogen werden, sagt, dass bei einem Drohnenunfall mit einem Menschen als Beteiligten, nur ein minimales Risiko bestehe, dass es beispielsweise zu einer Kopfverletzung kommen könnte. Als Grund werden die aerodynamischen Besonderheiten einer Drohne aufgeführt – diese sollen dazu führen, dass die Kraft des Aufpralls nicht auf den Körper wirkt, auf den die Drohne aufschlägt, sondern in die Drohne selbst abgeleitet wird.

 

Die Erläuterungen hierzu klingen unter dem Strich wenig nachvollziehbar und wirken eher wie ein Versuch der Drohnenindustrie, die aktuelle stärker werdende Panik in den wichtigsten Drohnenländern zu lindern. Aber, auch wenn dieser Forschungsbericht eher wenig aussagekräftig ist, was die generelle Gefahr durch Drohnennutzer angeht, muss man vieles was da von Behörden- und Medienseite lanciert wird, ein gutes Stück weit relativieren.

 

Wer sich an die Regeln hält, stellt auch keine Gefahr dar

Die neuen Regelungen zum Flug mit unbemannten Flugobjekten in Deutschland, die auch auf Multicopter aller Art zutreffen, sind ein gutes Stück weit enger gefasst, als sie es in der Vergangenheit waren. So ist nun beispielsweise in allen Bereichen, für die keine gesonderte Aufstiegsgenehmigung vorliegt, bei einer Höhe von 100 Metern Schluss. Darüber hinaus sind Drohnen mit einem Abfluggewicht von über 250 g mit einer Kennzeichnung zu versehen. Ab 2 kg wird zusätzlich ein Flugkenntnisnachweis benötigt (z. B. für DJI Inspire 2). Für Drohnen über 5 kg (z. B. DJI Spreading Wings S900 oder S1000) benötigen Sie außerdem eine Aufstiegserlaubnis der jeweils zuständigen Landesluftfahrtbehörde.

 

Rund um Flughäfen gilt eine 1,5 Kilometer breite Flugverbotszone. Und generell ist das Fliegen mit einer Kameradrohne in bewohnten Gebiet komplett verboten, es sei denn es liegt eine ausdrückliche Genehmigung der Bewohner der überflogenen Grundstücke vor. Wer sich also an die Gesetze in Sachen Drohnenflug hält, kann nur sehr unwahrscheinlich für Flugzeuge eine Gefahr darstellen oder  für Ärger mit den Nachbarn sorgen.

 

Was kann man sonst noch tun, um Gefahren zu minimieren?

Natürlich stellt jeder Drohnenflug, vor allem wenn ein Anfänger an der Fernsteuerung steht, eine potenzielle Gefahr durch einen Absturz dar. Gleiches trifft aber auf jede Autofahrt zu – bei unachtsamem Fahren oder bei einer falschen Entscheidung, beispielsweise aufgrund mangelnder Erfahrung, können Menschen zu Schaden kommen. Richtig ist allerdings, dass man fürs Autofahren einen Führerschein braucht – für den Drohnenflug bis dato nicht. Deshalb sollte man, vor allem wenn man die ersten Erfahrungen mit einer Drohne sammelt, entweder direkt auf einen öffentlichen Drohnenflugplatz gehen, oder zumindest ein freies Feld ohne Spazierwege für erste Flugeinheiten auswählen.

 

Darüber hinaus macht es wenig Sinn, einen Quadrocopter zu kaufen, ihn auszupacken und im Garten direkt loszufliegen. Vorher sollte man sich auf jeden Fall mit der Gebrauchsanleitung und der Steuerung vertraut machen. Auch zusätzliche Angebote, wie die kostenlosen Drohnen-Schulungen der Lufthansa im Rahmen des Programms SafeDrone, machen vor allem für Anfänger ebenfalls Sinn.

 

Und wenn doch einmal etwas passiert?

Wer das erste Mal eine Drohne abheben lassen möchte, sollte sich auf jeden Fall vorher mit den geltenden Gesetzen seines Landes in Sachen Drohnenflug beschäftigen. Wer das in Deutschland tut, stellt schnell fest, dass hier der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Nutzung von Drohnen verpflichtend vorgeschrieben ist. Eine solche Versicherung regelt im Notfall alle Haftungsfälle, wenn Personen oder Gegenstände durch einen Absturz oder im Rahmen des Fluges selbst zu Schaden kommen sollten.

 

Fazit: Die Gefahr die von Drohnen ausgeht ist nicht größer, als von anderen motorisierten Fortbewegungsmitteln

Die Zahl der Drohnen im deutschen Luftraum, die keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen, wird auf rund 400.000 geschätzt. Allein diese Zahl bereitet vielen bei der Deutschen Flugsicherheit schon Sorgen. Dazu muss man allerdings erwähnen, dass es bislang kaum Anstrengungen gibt, die Verbote und Gesetze in Sachen Drohnenflug wirklich durchzusetzen. Wenn vermehrt darauf geachtet werden würde, dass die Flugverbotszonen eingehalten werden, würde es auch zu weniger gefährlichen Situationen im Flugverkehr kommen. Generell kann man sagen, dass die Gefahr, die von Drohnen in Deutschland ausgeht, nicht größer ist, als die von anderen motorisierten Fortbewegungsmitteln. Wer verantwortungsbewusst mit seiner Drohne umgeht und sich an die Gesetze im Land hält, stellt auch keine Gefahr dar, wenn er einen Quadrocopter oder einen anderen Multicopter auf unbewohnten Gebiet auf einem Feld oder auf einer Waldlichtung steigen lässt.

 

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